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Schiffsfonds: SOS - Notruf aus der Geldbörse
Die existenzbedrohende Krise der Schifffahrtsbranche wird derzeit in breiter Öffentlichkeit diskutiert. Anleger werden von den Fondsgesellschaften oftmals zur Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen oder zum Nachschuss von Eigenkapital aufgefordert. Viele Sparer fragen sich deshalb, ob die von Banken und Finanzvermittlern gerne angepriesenen Schiffsbeteiligungen für sie persönlich wirklich die richtige Wahl waren.
Modell für Gutbetuchte
Schiffsfonds waren früher vor allen Dingen eines: Ein Steuersparmodell für Besserverdienende. Ab 2005 wurden die zuvor bestehenden Abschreibungsmöglichkeiten von den Finanzämtern jedoch stark eingeschränkt, wodurch die Schiffsfonds für gut situierte Anleger nicht mehr so interessant waren (Näheres hierzu unter der Rubrik: "Steuerliche Aspekte").
In der Folge begann die Finanzbranche damit, die Fonds auch an Kleinanleger zu verkaufen. Denn viele Großanleger zeigten nach der Einschränkung der Abschreibungsmöglichkeiten wenig Interesse. Dies ist vor allen Dingen darauf zurückzuführen, dass die Banken und Finanzvermittler für die Vermittlung der Schiffsfondsbeteiligungen hohe Provisionen kassieren, welche laut Stiftung Warentest zwischen 10 und 17 Prozent der Anlagesumme betragen (Artikel "Anlegerschiffe funken SOS" in Finanztest 5/2010). Um diese zu kassieren, wurden jetzt Kleinanleger geködert.
Für Kleinanleger sind die Schiffsfondsbeteiligungen jedoch nach Ansicht von Finanztest aufgrund ihrer erheblichen Risiken, welche bis zum Totalverlust der Einlage gehen können, nicht geeignet. Finanztest berichtet weiter, dass die Pleite diverser Schiffsfonds bereits zum Verlust von rund 60 Millionen Euro Anlegergeld geführt habe. Hunderte weitere Schiffsfonds befänden sich derzeit in der Liquiditätskrise. Als Quelle für diese Aussagen beruft sich Finanztest auf einen anerkannten Experten und Branchenkenner.
Falsche Beratung der Anleger und ihre Folgen
Das Handelsblatt hat insoweit bereits Ende 2009 ausgeführt, dass nach der Ansicht von Experten der Schaden durch Schiffsfonds höher sein werde, als jener, den Lehman-Zertifikate angerichtet haben. Deutsche Anleger hätten 20 Milliarden Euro investiert. Zigtausende müssten nunmehr feststellen, dass sie falsch beraten worden seien (Artikel "Volle Fahrt in Richtung Totalverlust" vom 08.12.2009; www.handelsblatt.com).
Probleme ergeben sich jedoch noch in anderer Hinsicht. Denn die Beteiligung an einem Schiffsfonds ist mit einer sehr langen Kapitalbindung verbunden. Will nun ein Anleger kurzfristig an sein Geld ran, so ist dies häufig nicht möglich. Eine Auszahlung ist oft erst nach über 10 Jahren vorgesehen. Ein Verkauf der Beteiligung ist - gerade in der jetzigen Krise - häufig nur mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden oder gar nicht möglich. Entsprechend besteht oft für lange Zeit nicht mehr die Möglichkeit, sein Geld aus der Beteiligung zurück zu erhalten. Hier ist zu prüfen, ob auf diese langfristige Bindung entsprechend hingewiesen wurde. Denn eine Beteiligung an einem Schiffsfond ist in der Regel für einen Anleger nicht geeignet, der auch kurzfristig über sein Kapital verfügen möchte.
Ein weiteres Dilemma schlummert noch vor sich hin. Viele Schiffsfonds sind mittlerweile insolvent oder stehen kurz davor. Wie schon zuvor bei den Immobilienfonds droht auch hier eine Inanspruchnahme der ohnehin schon gebeutelten Anleger durch den Insolvenzverwalter. Dieser könnte nämlich auf die Idee kommen, die gezahlten Ausschüttungen zurückzufordern, was in Einzelfällen auch schon passiert ist (Näheres hierzu unter der Rubrik: "Rückforderungen"). Einem solchen Verlangen sollten die Anleger auf keinen Fall ungeprüft nachkommen, da der Anspruch auf die Rückforderung nicht so einfach zu begründen ist, wie es der Insolvenzverwalter suggeriert. Betroffene Anleger sollten vor irgendeiner Reaktion gegenüber dem Insolvenzverwalter anwaltlichen Rat einholen.
Anleger, die sich falsch beraten fühlen, sollten zur Wahrung ihrer Rechte möglichst kurzfristig den Rat eines unabhängigen Spezialisten einholen. Gerade vor dem Hintergrund einer möglicherweise drohenden Verjährung ist es nicht anzuraten, sich allein auf die Informationen von Fondsinitiatoren, Banken und Finanzvermittlern zu verlassen, welche von rechtlichen Schritten oftmals abraten werden.
Handlungsmöglichkeiten für Anleger
Die Handlungsmöglichkeiten für Geldanleger sind vielfältig. Einige Optionen werden im Überblick aufgeführt:
Unser Angebot
Wer sich rechtzeitig informiert, kann seine Chancen realistisch einschätzen. Spezialisierte Anwälte unserer Kanzlei bieten Ihnen kostengünstig die Möglichkeit,
Ein Wort über uns
Wir vertreten die wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen von Anlegern. Seit 15 Jahren sind wir in diesem Bereich tätig. In unserem Engagement bei gescheiterten Geldanlagen bestätigt die führende Wirtschaftspresse, wie z.B. Capital und Wirtschaftswoche, ein solides Vorgehen. Focus Online listet uns seit vielen Jahren als empfohlene Adresse für enttäuschte Anleger und auch das Übersichtsportal für führende Wirtschaftskanzleien JUVE und Nomos spricht bei fehlgeleiteten Investitionen für uns.
Von den neun Anwälten haben zwei eine Fachanwaltsbezeichnung für den Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht aufgrund ihrer Kenntnisse und Erfahrungen erworben, einem weiterem ist die Fachanwaltschaft Steuerrecht verliehen worden. Damit entsprechen wir den Kriterien an eine fundierte Anwaltswahl, die die Zeitschrift Finanztest vom April 2010 anlegt. Zwei weitere Anwälte der Kanzlei Göddecke werden den Fachanwaltstitel für Bank- und Kapitalmarktrecht beantragen, die erforderlichen Lehrgänge haben sie schon erfolgreich absolviert. Insgesamt fast die Hälfte der Juristen haben darüber hinaus Bank-know-how aus der Praxis, weil sie diesen Beruf von der Pike auf erlernt haben.
schiffsfonds.rechtinfo.de: Auf diesen Internetseiten erhalten Interessierte Hilfe, Anlegerinformationen und fundierte Informationen von Rechtsanwälten der KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE, Siegburg zu folgenden Themen: Schiffsfonds Schiffsbeteiligungen, geschlossene Fonds, Liquiditätskrise, Rückforderung von Ausschüttungen, Dr. Peters, Schadensersatz, insolvente Schiffsfonds, notleidende Schiffsfonds.
Weitere Informationsangebote und Spezialseiten der Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE:
Schiffsfonds: SOS - Notruf aus der Geldbörse
Die existenzbedrohende Krise der Schifffahrtsbranche wird derzeit in breiter Öffentlichkeit diskutiert. Anleger werden von den Fondsgesellschaften oftmals zur Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen oder zum Nachschuss von Eigenkapital aufgefordert. Viele Sparer fragen sich deshalb, ob die von Banken und Finanzvermittlern gerne angepriesenen Schiffsbeteiligungen für sie persönlich wirklich die richtige Wahl waren.
Modell für Gutbetuchte
Schiffsfonds waren früher vor allen Dingen eines: Ein Steuersparmodell für Besserverdienende. Ab 2005 wurden die zuvor bestehenden Abschreibungsmöglichkeiten von den Finanzämtern jedoch stark eingeschränkt, wodurch die Schiffsfonds für gut situierte Anleger nicht mehr so interessant waren (Näheres hierzu unter der Rubrik: "Steuerliche Aspekte").
In der Folge begann die Finanzbranche damit, die Fonds auch an Kleinanleger zu verkaufen. Denn viele Großanleger zeigten nach der Einschränkung der Abschreibungsmöglichkeiten wenig Interesse. Dies ist vor allen Dingen darauf zurückzuführen, dass die Banken und Finanzvermittler für die Vermittlung der Schiffsfondsbeteiligungen hohe Provisionen kassieren, welche laut Stiftung Warentest zwischen 10 und 17 Prozent der Anlagesumme betragen (Artikel "Anlegerschiffe funken SOS" in Finanztest 5/2010). Um diese zu kassieren, wurden jetzt Kleinanleger geködert.
Für Kleinanleger sind die Schiffsfondsbeteiligungen jedoch nach Ansicht von Finanztest aufgrund ihrer erheblichen Risiken, welche bis zum Totalverlust der Einlage gehen können, nicht geeignet. Finanztest berichtet weiter, dass die Pleite diverser Schiffsfonds bereits zum Verlust von rund 60 Millionen Euro Anlegergeld geführt habe. Hunderte weitere Schiffsfonds befänden sich derzeit in der Liquiditätskrise. Als Quelle für diese Aussagen beruft sich Finanztest auf einen anerkannten Experten und Branchenkenner.
Falsche Beratung der Anleger und ihre Folgen
Das Handelsblatt hat insoweit bereits Ende 2009 ausgeführt, dass nach der Ansicht von Experten der Schaden durch Schiffsfonds höher sein werde, als jener, den Lehman-Zertifikate angerichtet haben. Deutsche Anleger hätten 20 Milliarden Euro investiert. Zigtausende müssten nunmehr feststellen, dass sie falsch beraten worden seien (Artikel "Volle Fahrt in Richtung Totalverlust" vom 08.12.2009; www.handelsblatt.com).
Probleme ergeben sich jedoch noch in anderer Hinsicht. Denn die Beteiligung an einem Schiffsfonds ist mit einer sehr langen Kapitalbindung verbunden. Will nun ein Anleger kurzfristig an sein Geld ran, so ist dies häufig nicht möglich. Eine Auszahlung ist oft erst nach über 10 Jahren vorgesehen. Ein Verkauf der Beteiligung ist - gerade in der jetzigen Krise - häufig nur mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden oder gar nicht möglich. Entsprechend besteht oft für lange Zeit nicht mehr die Möglichkeit, sein Geld aus der Beteiligung zurück zu erhalten. Hier ist zu prüfen, ob auf diese langfristige Bindung entsprechend hingewiesen wurde. Denn eine Beteiligung an einem Schiffsfond ist in der Regel für einen Anleger nicht geeignet, der auch kurzfristig über sein Kapital verfügen möchte.
Ein weiteres Dilemma schlummert noch vor sich hin. Viele Schiffsfonds sind mittlerweile insolvent oder stehen kurz davor. Wie schon zuvor bei den Immobilienfonds droht auch hier eine Inanspruchnahme der ohnehin schon gebeutelten Anleger durch den Insolvenzverwalter. Dieser könnte nämlich auf die Idee kommen, die gezahlten Ausschüttungen zurückzufordern, was in Einzelfällen auch schon passiert ist (Näheres hierzu unter der Rubrik: "Rückforderungen"). Einem solchen Verlangen sollten die Anleger auf keinen Fall ungeprüft nachkommen, da der Anspruch auf die Rückforderung nicht so einfach zu begründen ist, wie es der Insolvenzverwalter suggeriert. Betroffene Anleger sollten vor irgendeiner Reaktion gegenüber dem Insolvenzverwalter anwaltlichen Rat einholen.
Anleger, die sich falsch beraten fühlen, sollten zur Wahrung ihrer Rechte möglichst kurzfristig den Rat eines unabhängigen Spezialisten einholen. Gerade vor dem Hintergrund einer möglicherweise drohenden Verjährung ist es nicht anzuraten, sich allein auf die Informationen von Fondsinitiatoren, Banken und Finanzvermittlern zu verlassen, welche von rechtlichen Schritten oftmals abraten werden.
Handlungsmöglichkeiten für Anleger
Die Handlungsmöglichkeiten für Geldanleger sind vielfältig. Einige Optionen werden im Überblick aufgeführt:
- Anleger, welche im Rahmen des Verkaufsgespräches nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt wurden, können den Vertrag wegen falscher Beratung gegenüber Banken und freien Finanzvermittlern im Wege des Schadensersatzes rückabwickeln.
- Auch wenn Berater oder Banken nicht ordnungsgemäß über die Provisionen aufgeklärt haben, welche sie für die Vermittlung erhalten, kann die Beteiligung im Wege des Schadensersatzes rückabgewickelt werden.
- Bei fehlerhaften Angaben im Emissionsprospekt können Anleger Schadensersatzansprüche gegenüber dem Fondsinitiator und anderen Prospektverantwortlichen geltend machen.
- Bei fremdfinanzierten Beteiligungen kann die finanzierende Bank haftbar gemacht werden, wenn diese ihre Pflichten verletzt hat.
- In manchen Fällen kann ein Widerruf sinnvoll sein, um sich von der Beteiligung zu trennen.
Unser Angebot
Wer sich rechtzeitig informiert, kann seine Chancen realistisch einschätzen. Spezialisierte Anwälte unserer Kanzlei bieten Ihnen kostengünstig die Möglichkeit,
- zu einem persönlichen oder telefonischen Erstgespräch (02241/1733-0; Stichwort: Schiffsfonds)
- der Erstbewertung zu kalkulierbaren Kosten
Ein Wort über uns
Wir vertreten die wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen von Anlegern. Seit 15 Jahren sind wir in diesem Bereich tätig. In unserem Engagement bei gescheiterten Geldanlagen bestätigt die führende Wirtschaftspresse, wie z.B. Capital und Wirtschaftswoche, ein solides Vorgehen. Focus Online listet uns seit vielen Jahren als empfohlene Adresse für enttäuschte Anleger und auch das Übersichtsportal für führende Wirtschaftskanzleien JUVE und Nomos spricht bei fehlgeleiteten Investitionen für uns.
Von den neun Anwälten haben zwei eine Fachanwaltsbezeichnung für den Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht aufgrund ihrer Kenntnisse und Erfahrungen erworben, einem weiterem ist die Fachanwaltschaft Steuerrecht verliehen worden. Damit entsprechen wir den Kriterien an eine fundierte Anwaltswahl, die die Zeitschrift Finanztest vom April 2010 anlegt. Zwei weitere Anwälte der Kanzlei Göddecke werden den Fachanwaltstitel für Bank- und Kapitalmarktrecht beantragen, die erforderlichen Lehrgänge haben sie schon erfolgreich absolviert. Insgesamt fast die Hälfte der Juristen haben darüber hinaus Bank-know-how aus der Praxis, weil sie diesen Beruf von der Pike auf erlernt haben.
schiffsfonds.rechtinfo.de: Auf diesen Internetseiten erhalten Interessierte Hilfe, Anlegerinformationen und fundierte Informationen von Rechtsanwälten der KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE, Siegburg zu folgenden Themen: Schiffsfonds Schiffsbeteiligungen, geschlossene Fonds, Liquiditätskrise, Rückforderung von Ausschüttungen, Dr. Peters, Schadensersatz, insolvente Schiffsfonds, notleidende Schiffsfonds.
Weitere Informationsangebote und Spezialseiten der Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE:
- Hilfe in allen Fragen des Steuerrecht, insbesondere auch im Bereich des Steuerstrafrechts finden Sie unter: www.steuern-rechtinfo.de.
- Informationen zum Thema Schiffsfonds erhalten Sie unter: www.schiffsfonds.rechtinfo.de
- Informationen für den Bereich Filmfonds und Medienfonds erhalten Betroffene und Interessierte unter: www.filmfonds.rechtinfo.de
- Anwaltlichen Rat und Informationen zu arbeitsrechtlichen Fragen gibt es unter: www.arbeit-rechtinfo.de.











